Anmeldung

Offline-Anmeldung

Sie haben neben dem Online-Formular auch die Möglichkeit die Anmeldung zum Unterricht an der Musikschule offline auszufüllen. Laden Sie sich bitte hierfür dieses Anmeldeformular herunter, drucken es aus und schicken es unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Eingang der Anmeldung bei der Musikschule. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Musikschule Markgräflerland e.V. zu richten.

Gebührenordnung

Der Unterricht der Schüler wird bis zum vollendeten 26. Lebensjahr vom Land Baden-Württemberg nach dem Jugendbildungsgesetz bezuschusst.

Schüler ab dem 27. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag (z. Zt. 25 %, s.o.).

Für Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden wird derzeit ein
monatlicher Umlagebeitrag in Höhe von 15,70 € berechnet.

Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und sind in 12 Monatsraten wie oben aufgelistet zu zahlen. Auch Ferienmonate sind deshalb gebührenpflichtig. Zur Zahlung sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. Die Gebührenzahlung soll möglichst durch Abbuchung erfolgen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Musikschule ein fristloses Kündigungsrecht vor.

Die Aufnahmegebühr beträgt 16,50 €. Sie entfällt bei Mitgliedschaft im Förderverein der Musikschule Markgräflerland (Stand: November 2018, Änderungen vorbehalten)

Ermäßigungen: nur auf Antrag.
Eine Ermäßigung der Gebühren und deren Höhe bleibt im
Einzelfall der Musikschule vorbehalten.

Geschwisterrabatt:
2. Kind 10 %, 3. Kind 20 %, 4. Kind 30 %
Mehrfächerbelegung: 10 % für das Zweitinstrument
Sozialermäßigung: Bruttoeinkommen zwischen 2.230 – 2.760 € 10%, Bruttoeinkommen unter 2.230 € 20%.
Eine weitere Reduzierung der Gebühren (30-50 %) ist in besonderen Härtefällen möglich.
Auch über den Sozialfonds wäre bei Bedarf eine Übernahme
der Unterrichtsgebühren möglich.

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