Kündigung

Zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses besteht eine einmonatige Probezeit, während der eine kurzfristige Kündigung möglich ist.

Wird das Unterrichtsverhältnis von keiner Seite gekündigt, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit und kann schriftlich jeweils zum 30. April bzw. zum 31. Oktober eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Sekretariat vier Wochen vor der Frist vorliegen.

Die „Musikalische Früherziehung“ die „Grundausbildung“ und das „Instrumentenkarussell“ werden grundsätzlich für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Gekündigt werden kann nur zum 31. August.

Die Eltern-Kind-Kurse „Wenn die Ohren laufen lernen“ können mit Frist zum 15ten des laufenden Monats jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung der „Musikalischen Früherziehung“, der „Grundausbildung“ und des „Instrumentenkarussel“ muss vier Wochen vor der Frist vorliegen. Hier gelten die beiden ersten Monate als gebührenpflichtige Probezeit. In dieser Zeit kann das Kind kurzfristig abgemeldet werden.

Die Bläserklassen der verschiedenen Grundschulen haben Laufzeiten über die Dauer des regulären Schuljahrs. Im Normalfall endet das Schuljahr am 31.08 und der damit verbundene Instrumentalunterricht kann mit einer Frist von vier Wochen davor gekündigt werden. Auch hier gibt es eine Probezeit, deren Dauer Sie bitte den entsprechenden Flyern entnehmen.

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